Vom Rettungshelfer zum Rettungssanitäter (m/w/d)

Interessierte und Einsatzkräfte, die den Lehrgang "Rettungshelfer / Rettungshelferin (m/w/d)" erfolgreich abgeschlossen haben und sich für eine Tätigkeit auf einem Rettungswagen (RTW) qualifizieren wollen.

Ausbildungsdauer

  • Aufbaulehrgang mit 160 Unterrichtseinheiten (1 Einheit = 45 Minuten)

Teilnahmevoraussetzung

  • erfolgreich abgeschlossene Rettungshelfer-Ausbildung NRW (m/w/d)
  • Beginn des Lehrganges nicht älter als 24 Monate oder Nachweis über regelmäßige Fortbildungen gem. RettG NRW § 5.4 seit bestandener Rettungshelfer-Prüfung (m/w/d)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • physische und psychische Eignung; ein ärztliches Attest ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
  • Führungszeugnis, Belegart N ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
  • mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwärtiger Abschluss einer Berufsausbildung
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis; ist als behördlich beglaubigte Kopie vorzulegen

Ausbildungsinhalte

  • Lernziele gem. RettAPO NRW für Rettungshelfer und Rettungssanitäter (m/w/d) gem. Anlage 1
  • 80 Unterrichtseinheiten der Rettungshelfer-Ausbildung (m/w/d) werden angerechnet
  • Der Lehrgang endet mit einer vierteiligen staatlichen Prüfung (schriftlich, praktisch, Reanimation) vor dem Prüfungsausschuss der DRK-Rettungsdienstschule

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