Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH (im Folgenden: DRK-Bildungsinstitut)
1. Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, die von der DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH (DRK-Bildungsinstitut, DRK-Pflegeschule) angeboten werden, unabhängig davon, ob die Inhalte vom DRK-Bildungsinstitut selbst stammen, oder von Kooperationspartnern bereitgestellt werden. Unter den Begriff Veranstaltungen fallen alle Angebote des DRK-Bildungsinstituts. Eingeschlossen sind hier ausdrücklich auch Veranstaltungen, die durch Nutzung der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden (z.B. E-Learning-Angebote, Webinare, etc.).
(2) Der Besuch von Veranstaltungen oder Kursen, sowie die Inanspruchnahme von E-Learnings oder die Teilnahme an Webinaren ist nur nach vorheriger An-meldung möglich.
(3) Mit der Anmeldung zu einer der unter Abs. 1 und 2 genannten Veranstaltungen werden die AGB anerkannt.
(4) Minderjährige dürfen sich nur mit Zustimmung der Eltern für Kurse und Veranstaltungen anmelden.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem den Verbrauchenden zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform im Sinne des § 126b BGB (z.B. schriftlich, Telefax, E-Mail).
(6) Erklärungen des DRK-Bildungsinstituts genügen auch dann der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument verwendet wird.
2. Organisatorische Rahmenbedingungen
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, kann das DRK-Bildungsinstitut eine verspätete Anmeldung ablehnen.
(3) Die Veranstaltungen und Kurse des DRK-Bildungsinstituts sind grundsätzlich für jede Person zugänglich; die Teilnahme kann jedoch von sachlich gebotenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Werden Nachweise für eine geforderte Qualifikation verlangt, sind diese unaufgefordert (elektronisch, auf dem Postweg oder per Fax) einzureichen. Solche Anmeldungen werden erst nach Eingang der entsprechenden Nachweise bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse oder über die anmeldende Stelle.
(4) Eine Veranstaltung oder ein Kurs kommt zustande, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann das DRK-Bildungsinstitut vom Vertrag zurücktreten.
(5) Bei ausgebuchten Veranstaltungen erhalten Interessenten einen Platz auf einer Warteliste. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz resultiert nicht daraus.
(6) In den Gebäuden und Veranstaltungsräumen und während der Veranstaltung gilt ein striktes Rauchverbot. Im Übrigen gilt die jeweils gültige Hausordnung.
3. Vertragspartei und Teilnehmende
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem DRK-Bildungsinstitut als Veranstalter und der anmeldenden Person („Vertragspartei“) begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmenden) begründen. Diese ist dem DRK-Bildungsinstitut namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person bedarf der Zustimmung des DRK-Bildungsinstituts. Dieses darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmenden gelten sämtliche die Vertragspartei betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Das DRK-Bildungsinstitut darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Anmeldung
(1) Zu allen Veranstaltungen und Kursen ist eine Anmeldung erforderlich.
(2) Die Anmeldung erfolgt über die im Internet unter https://drk-lifelong-learning.de zur Verfügung gestellten Anmeldemöglichkeiten.
Mit Einreichung des ausgefüllten Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich.
(3) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung durch das DRK-Bildungsinstitut zustande. Eine regelmäßige Teilnahme ist gewünscht.
(4) Die im Programm beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein. Sollte eine Anmeldung vorsätzlich unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet das DRK-Bildungsinstitut nicht für daraus resultierende Schäden. Bei Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen, gemäß gültiger Rechtsvorschriften, kann die Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entstandenen Lehrgangskosten.
5. Veranstaltungsunterlagen
Sofern für eine Veranstaltung Unterlagen erforderlich sind, erhalten die Teilnehmenden diese rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
6. E-Learning Angebote
Nach Anmeldung zu einem der E-Learning Angebote erhält der Teilnehmende vom DRK-Bildungsinstitut einen persönlichen Zugangslink zur E-Learning Plattform. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich die angemeldete Person. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte gilt als Missbrauch. Das DRK-Bildungsinstitut ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt, darüber hinaus kann ein nachgewiesener Schaden geltend gemacht werden.
7. Teilnahmebescheinigung
Teilnehmende an Bildungsveranstaltungen im Bereich „Management und Beruf“ und Veranstaltungen der DRK-Pflegeschule erhalten eine aussagefähige Bescheinigung (Zertifikat/Urkunde/Befähigungsnachweis/Zeugnis).
8. Umbuchung
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist personengebunden. Bei Verhinderung kann im Vorfeld der Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden oder auf einen Alternativtermin ausgewichen werden. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,95 Euro erhoben. Hinzu kommt eine etwaige Preisdifferenz, wenn die neue Leistung teurer ist als zuvor.
9. Kursgebühren und Zahlung
(1) Durch die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung verpflichtet sich die Vertragspartei zur Zahlung der jeweiligen Veranstaltungsgebühr. Die Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung auf der Homepage des DRK-Bildungsinstituts. Alle Preise verstehen sich pro Teilnehmer einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger anfallender Abgaben und Steuern.
(2) Die Veranstaltungsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns unter Angabe der Veranstaltungsnummer und der Kundennummer als Verwendungszweck an das DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH zu zahlen. Der Einzug im Rahmen einer SEPA-Lastschriftvereinbarung ist ebenso möglich.
(3) Kursgebühren aus dem Sport- und Gesundheitsbereich werden am 15. des Monats nach Kursende fällig. Die fälligen Kursgebühren werden im Rahmen der SEPA-Lastschriftenvereinbarung abgebucht. Zahlungsfristen werden dadurch nicht versäumt und es ist seitens des Teilnehmenden nichts weiter zu veranlassen.
(4) Auch bei unregelmäßiger Teilnahme, Nichterscheinen oder vorzeitigem Ausscheiden ist die Kursgebühr zu entrichten. In Versäumnisfällen werden entstandene Kosten (z.B. für Rücklastschriften) und Mahngebühren erhoben.
(5) Soll die Leistung von Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haftet die Vertragspartei neben diesen als Gesamtschuldner.
10. Durchführung von Veranstaltungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
(2) Das DRK-Bildungsinstitut kann aus sachlichem Grund in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus vom DRK-Bildungsinstitut nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gelten Ziffer 10 Abs. (4) und (5) sinngemäß. Das Veranstaltungsentgelt reduziert sich in diesem Fall um die ausgefallene Kurseinheit.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie während der Schulferien finden keine Veranstaltungen statt, sofern im Programm nichts anderes angegeben ist.
11. Änderungen, Absagen und Kündigung durch das DRK-Bildungsinstitut
(1) Eine Veranstaltung kommt nur zustande, wenn die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, kann das DRK-Bildungsinstitut die Veranstaltung absagen. Kosten entstehen den Teilnehmenden hierdurch nicht. Bereits gezahlte Kursgebühren werden erstattet.
(2) Auf Wunsch der Teilnehmenden und nach Einvernehmen über einen Entgeltaufschlag kann das DRK-Bildungsinstitut eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestanzahl an Teilnehmenden durchführen. Hierzu ist die Zustimmung aller Teilnehmenden in Textform erforderlich.
(3) Das DRK-Bildungsinstitut behält sich Terminverschiebungen oder Absagen der Veranstaltungen bei Vorliegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit) vor. In Ausnahmefällen kann ein Wechsel des Referenten/der Referentin notwendig sein. Ein Wechsel des Referenten/der Referentin berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Veranstaltung.
(4) Wird eine Veranstaltung durch das DRK-Bildungsinstitut ganz oder teilweise abgesagt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartei unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung ohne Wert ist. Entsprechendes gilt, wenn eine Veranstaltung verschoben wird und die Vertragspartei an dem Ersatztermin verhindert ist.
(5) Weiterführende Ansprüche gegen das Bildungsinstitut, insbesondere der Anspruch auf Schadenersatz, bestehen soweit gesetzlich zulässig.
(6) Das DRK-Bildungsinstitut kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten des DRK-Bildungsinstituts, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann das DRK-Bildungsinstitut die Vertragspartei auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des DRK-Bildungsinstituts wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(7) Bei Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
(8) Eine Kündigung des Vertrages durch das DRK-Bildungsinstitut ist ebenfalls möglich, falls die Vertragspartei mit der Zahlung der Kursgebühr mit mehr als einer Woche in Verzug geraten ist.
12. Rücktrittsrecht - Stornierungsgebühren
(1) Ist die Vertragspartei Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann sie von der Anmeldung zu einer Veranstaltung zurücktreten. Verbraucher ist jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bei einem Rücktritt erhebt das DRK-Bildungsinstitut eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,95 Euro. Je nach dem Zeitpunkt des Rücktritts (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim DRK-Bildungsinstitut) wird zusätzlich folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
•Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
10 % der Veranstaltungsgebühr,
•Rücktritt ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
30 % der Veranstaltungsgebühr,
•Rücktritt ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
40 % der Veranstaltungsgebühr,
•Rücktritt ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
50 % der Veranstaltungsgebühr
•Rücktritt ab dem 6. Bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
75 % der Veranstaltungsgebühr
•Rücktritt ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme: 100 % der Veranstaltungsgebühr
(2) Der Rücktritt von einer mehrteiligen Veranstaltung ist nach Beginn des ersten Teils mit einer Frist von sechs Wochen, erstmalig zum Ende der ersten sechs Monate, danach jeweils zum Ende des nächsten Quartals möglich. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr anteilig bis zur Wirksamkeit des Rücktritts gemäß Satz 1 berechnet.
(3) Bei vorzeitiger Abreise von der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung von Gebühren.
13. Kündigung durch die Vertragspartei
(1) Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehrere Abschnitte, kann die Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigung bei dem DRK-Bildungsinstitut. In diesem Fall wird das DRK-Bildungsinstitut einen den erbrachten Leistungen entsprechenden Entgeltsanteil, mindestens jedoch 15 % der Lehrgangskosten als Kostenpauschale verlangen.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartei das DRK-Bildungsinstitut auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann nach Ablauf der Frist der Vertrag aus wichtigem Grund von der Vertragspartei gekündigt werden.
(3) Die Vertragspartei kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 11) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung wertlos ist.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Macht die Vertragspartei von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
14. Haftung
(1) Das DRK-Bildungsinstitut haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das DRK-Bildungsinstitut nur, soweit schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen.
(2) Im Falle der Beschädigung, des Verlusts oder des Diebstahls mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge haftet das DRK nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Bezug auf vertragswesentliche Pflichten.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
15. Datenschutz
(1) Das DRK-Bildungsinstitut versichert die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz. Personenbezogene Daten der Vertragspartei werden vom DRK-Bildungsinstitut verarbeitet, u.a. erhoben und gespeichert, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zwecks Vertragserfüllung erforderlich und erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO. Sofern die notwendigen Daten nicht bereitgestellt werden, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
(2) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Veranstaltungsangebots stehen auf der Webseite des DRK-Bildungsinstitutes zur Verfügung (https://drk-lifelong-learning.de/datenschutz).
16. Internetzugang
Soweit während der Kurse oder Veranstaltungen ein Zugang zum WLAN gewährt wird, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Veranstaltungsteilnahme zulässig. Wir verweisen insoweit auf unsere vor Ort ausgehängten Nutzungsbedingungen.
17. Urheberschutz
Die seminarbegleitenden Materialien wie Hand-Outs, Arbeitsmappen etc. unterliegen dem geltenden Urheberrecht des DRK-Bildungsinstituts. Daher ist die ungenehmigte Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Unterlagen nicht gestattet. Fotografieren, Filmen oder die sonstige Aufzeichnung von Bild und Ton ist in den Kursen/Lehrveranstaltungen ohne Zustimmung des DRK-Bildungsinstituts nicht gestattet.
18. Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Der Vertragspartei steht als Verbraucher das Recht zu, den Veranstaltungsvertrag bei fernmündlicher Buchung (per E-Mail, Internet oder Telefon) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH, Röntgenstraße 6, 46325 Borken, (Telefon 02861 8029-0, Telefax 02861 8029-115, E-Mail: bildung@drkborken.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen das DRK-Bildungsinstitut alle Zahlungen, die es von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem DRK-Bildungsinstitut einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Unser Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Homepage unter […]
20. Verbraucherstreitbeilegung
Die DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.
21. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt, sofern dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz DRK-Soziale Dienste und Bildung im Kreis Borken gGmbH, Röntgenstraße 6, 46325 Borken, als vereinbart.
22. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht gegen Ansprüche des DRK-Bildungsinstituts aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegenüber dem DRK-Bildungsinstitut sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen statistischen Zwecken und sind erforderlich für die Erstellung von Bescheinigungen.
AGB zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2026