NIS2-Betroffenheitsanalyse

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Einwilligung



* Ergänzende Information zum Sektor Gesundheitswesen:

Betroffen sind auch kleinere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsdienstleister, die

  • als „kritisch“ oder besonders relevant eingestuft werden (z. B. zentrale Versorgungsfunktion in einer Region),
  • Teil einer größeren Unternehmensgruppe sind (Konzernbetrachtung!),
  • eine zentrale Rolle in der Lieferkette eines NIS2-pflichtigen Unternehmens spielen,
  • von nationalen Behörden ausdrücklich einbezogen werden.