* Ergänzende Information zum Sektor Gesundheitswesen:
Betroffen sind auch kleinere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsdienstleister, die
- als „kritisch“ oder besonders relevant eingestuft werden (z. B. zentrale Versorgungsfunktion in einer Region),
- Teil einer größeren Unternehmensgruppe sind (Konzernbetrachtung!),
- eine zentrale Rolle in der Lieferkette eines NIS2-pflichtigen Unternehmens spielen,
- von nationalen Behörden ausdrücklich einbezogen werden.