Teilnahmevoraussetzung

  • erfolgreich abgeschlossene Rettungshelfer-Ausbildung NRW (m/w/d)
  • Beginn des Lehrganges nicht älter als 24 Monate oder Nachweis über regelmäßige Fortbildungen gem. RettG NRW § 5.4 seit bestandener Rettungshelfer-Prüfung (m/w/d)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • physische und psychische Eignung; ein ärztliches Attest ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
  • Führungszeugnis, Belegart N ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
  • mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwärtiger Abschluss einer Berufsausbildung
  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis; ist als behördlich beglaubigte Kopie vorzulegen