Teilnahmevoraussetzung
- erfolgreich abgeschlossene Rettungshelfer-Ausbildung NRW (m/w/d)
- Beginn des Lehrganges nicht älter als 24 Monate oder Nachweis über regelmäßige Fortbildungen gem. RettG NRW § 5.4 seit bestandener Rettungshelfer-Prüfung (m/w/d)
- Mindestalter 18 Jahre
- physische und psychische Eignung; ein ärztliches Attest ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
- Führungszeugnis, Belegart N ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
- mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwärtiger Abschluss einer Berufsausbildung
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis; ist als behördlich beglaubigte Kopie vorzulegen